AGB
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
der
SEMODO UG (haftungsbeschränkt)
- Anwendungsbereich, allgemeine Regelungen
- Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachstehend „Bedingungen“) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der SEMODO UG sowie ihrer gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachstehend “SEMODO”). Entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden gegenüber SEMODO keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn SEMODO von jenen Bedingungen Kenntnis hat oder ihren vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommt.
- Die Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- In dem Schriftstück, dessen Bestandteil diese Bedingungen bilden, sind alle mit dem Kunden eingegangenen Vertragsbestimmungen schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter von SEMODO sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
- Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.
- Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Sämtliche Angebote von SEMODO sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation einer Leistung stellt kein bindendes Angebot dar. Die Bestellung von Gegenständen und/oder Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn SEMODO einen Auftrag schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausführt.
- Die Beschaffenheit der von SEMODO zu liefernden Gegenstände und der Umfang und die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie gegebenenfalls aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung und ergänzenden Unterlagen der SEMODO.
- Öffentliche Äußerungen von SEMODO oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Leistungen oder eine Garantie derselben dar.
- Lieferung, Lieferzeit, Versandkosten, Gefahrenübergabe
- Die Lieferung der Waren erfolgt auf Grundlage der im Einzelfall errechneten Versandkosten.
- SEMODO haftet nicht für Schäden, die unabhängig von der Versandart entstehen könnten.
- Liefertermine unterliegen mitunter höherer Gewalt, eine Haftung für Lieferungsverzögerungen wird ausgeschlossen. SEMODO hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungserbringung bis zum Ende des Ereignisses auszusetzen. Sondertermine für Lieferungen sind nur dann bindend, wenn diese von SEMODO schriftlich bestätigt worden sind.
- Mit dem Vertragsschluss beginnt die Lieferzeit. Diese kann abhängig vom Produktionsstandort der bestellten Ware variieren. Sollte ein bestelltes Produkt vorübergehend nicht verfügbar sein, zeigt SEMODO dem Auftraggeber diesen Umstand umgehend an.
- SEMODO ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
- Preise & Zahlungen
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer am Tage der Rechnungsstellung.
- Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden die Leistungen von SEMODO nach deren Erbringung, bei der Lieferung von Gegenständen nach deren Lieferung, in Rechnung gestellt. SEMODO behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Kunden zu versenden. SEMODO kann auch Anzahlungen verlangen oder Teilrechnungen stellen.
- Die Rechnungen von SEMODO sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Danach kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB. Bei Vorkasse gewährt SEMODO 2% Skonto.
- Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, ist SEMODO berechtigt, die Lieferung und/oder Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Bei Neukunden oder falls Zahlungsverzug des Kunden mit anderen Forderungen von SEMODO vorliegt, behält SEMODO sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu leisten.
- Ist SEMODO zur Vorleistung verpflichtet und wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden eintritt, die die Kaufpreiszahlung gefährdet, insbesondere wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, darf SEMODO bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung, unbeschadet sonstiger Rechte, die Lieferung und/oder Leistung verweigern. SEMODO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist die Rechnungen gezahlt oder Sicherheit geleistet hat.
- Soweit der Vertrag die Absicherung der Zahlung durch Akkreditiv, Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsmittel vorsieht, ist der Kunde verpflichtet, diese Sicherheiten innerhalb der vereinbarten Frist in der vereinbarten Form zu stellen. SEMODO ist vor Erhalt der vereinbarten Zahlungssicherung unter keinen Umständen zur Vertragserfüllung verpflichtet.
- SEMODO ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden gegen SEMODO zustehen, mit allen SEMODO gegen den Kunden zustehenden Forderungen aufzurechnen.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, durch SEMODO nicht bestritten oder anerkannt wurden.
- Bei mehreren fälligen Forderungen behält SEMODO sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleich alten zur verhältnismäßigen Tilgung.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch SEMODO an Dritte abzutreten.
- Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
- Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden alle Kosten der Rechtsverfolgung durch SEMODO, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
- Abnahme
- Sofern im Hinblick auf die von SEMODO geschuldeten Leistungen eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Parteien eine solche vereinbart haben, erfolgt diese auf schriftliche Aufforderung von SEMODO durch den Kunden.
- Nach schriftlicher Aufforderung durch SEMODO hat der Kunde SEMODO gegenüber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme oder eine Abnahmeverweigerung schriftlich zu erklären. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die von SEMODO zur Abnahme angebotene Leistung als vom Kunden abgenommen (entsprechend § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB), sofern der Kunde ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vorgenommen oder die Erklärung der Abnahme verweigert hat.
- Die Abnahme gilt auch als eingetreten, wenn der Kunde die erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen nutzt, in Betrieb bzw. in Gebrauch nimmt.
- Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten sind vom Kunden zu tragen. Sind Umfang und Bedingungen der Abnahme nicht näher geregelt, findet die Abnahme in dem bei SEMODO üblichen Umfang und nach den bei SEMODO üblichen Bedingungen statt.
- Liefer- und Leistungstermine, Verzug, Gefahrübergang
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen auf Kosten des Kunden an den Sitz des Kunden.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
- Zeitliche Vorgaben, insbesondere von SEMODO benannte Termine zur Erbringung der Lieferungen und/oder Leistungen, sind nur dann bindend, wenn sie von SEMODO ausdrücklich als bindend vereinbart sind. SEMODO ist keineswegs verpflichtet, bestätigte Liefer- und/oder Leistungstermine einzuhalten, sofern Informationen oder aber Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zugehen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
- Liefer- und Leistungstermine verlängern sich angemessen in den Fällen, in denen Hindernisse vorliegen, die SEMODO nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Störungen in der Energieversorgung, Arbeitskampf oder behördlichen Maßnahmen. Ist die Leistung auch innerhalb der verlängerten Frist nicht verfügbar, ist SEMODO berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. SEMODO wird den Kunden von derartigen Lieferungs- und/oder Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten.
- Sollte SEMODO bindende Lieferungs- und/oder Leistungsfristen überschreiten, kann der Kunde, vorbehaltlich § 286 Abs. 2 BGB, erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, welche im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss, seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Rechte und Ansprüche wegen Verzugs stehen dem Kunden nur zu, wenn SEMODO den Verzug zu vertreten hat.
- Gerät der Kunde mit der Annahme der vertragsgemäßen Lieferung und/oder Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SEMODO berechtigt, den SEMODO entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Gegenstände in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Weitergehende Rechte und Ansprüche von SEMODO bleiben vorbehalten.
- Sollte der Kunde trotz des Verstreichens einer angemessenen Nachfrist die Gegenstände oder Leistung nicht annehmen, so ist SEMODO berechtigt, dem Kunden 50 % des Preises als Mindestschaden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- SEMODO ist zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrags ist für den Kunden nicht zumutbar. Teillieferungen/Teilleistungen können gesondert berechnet werden.
- SEMODO ist berechtigt, Lieferung und Leistung durch Drittunternehmen in Unterauftrag erbringen zu lassen.
- Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
- SEMODO behält sich das Eigentum an den von SEMODO gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche – gegenwärtige und zukünftige – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere auch die jeweiligen Saldoforderungen, erfüllt sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden.
- Der Kunde hat SEMODO unverzüglich von Eingriffen Dritter in die oder einer Pfändung Dritter der Vorbehaltsware schriftlich zu informieren. Die Kosten, die zum Schutz der Rechte von SEMODO erforderlich sind, hat der Kunde zu tragen, soweit diese nicht vom Dritten zurückgefordert werden können.
- Verletzt der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht, insbesondere, wenn er in Zahlungsverzug gerät, so ist SEMODO nach wirksamem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Rechte zum Besitz des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Ferner ist SEMODO berechtigt, die Vorbehaltsware zu nutzen, verwerten oder weiter zu veräußern. SEMODO kann den Verwertungserlös der Vorbehaltsware mit den offenen Forderungen verrechnen. Der Kunde haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist SEMODO auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherheiten nach Wahl von SEMODO verpflichtet.
- Soweit SEMODO zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt ist, hat der Kunde SEMODO und ihren Vertretern unwiderruflich den Zugang zu seinen Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten und die Wegnahme zu dulden.
- Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SEMODO eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
- Nach Durchführung der Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme erkennbar waren, ausgeschlossen.
- Gewährleistung
- SEMODO leistet nach den Regeln des Kauf- und Werkrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. Ziffer 2.2) der Lieferungen und/oder Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
- Sollten die Leistung und/oder die gelieferten Gegenstände mit einem Mangel behaftet sein, so schuldet SEMODO nach Wahl von SEMODO eine Mangelbeseitigung oder eine Neuerbringung der Leistung/ Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß den Bestimmungen in Ziffer 12 (Haftung) verlangen.
- Der Kunde ist verpflichtet, SEMODO ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde SEMODO die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich für sämtliche in § 445 a BGB genannten Rückgriffsansprüche, beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
- Die SEMODO aus unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) sind SEMODO vom Kunden zu ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
- Erbringt SEMODO außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SEMODO eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies gegenüber SEMODO stets schriftlich zu rügen und SEMODO eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer SEMODO Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer 12 (Haftung) festgelegten Grenzen.
- Weitere Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe der Ziffer 12 (Haftung) ausgeschlossen.
- Haftung
- Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet SEMODO dem Grunde nach im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (i) für alle schuldhaft zugefügten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und (ii) auch ohne Verschulden, soweit die Haftung nach dem Gesetz zwingend ist, wie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Ist SEMODO hiernach gemäß vorstehender Ziffer 12.1 für einen Schaden des Kunden verantwortlich, so gilt:
- Der Höhe nach ist die Haftung von SEMODO insgesamt höchstens auf € 25.000,00 beschränkt.
- Eine Haftung von S SEMODO für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Regressansprüche der Kunden und/oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.2 gelten nicht:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz und
- beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden, die nicht an den gelieferten Gegenständen selbst entstanden sind, abzusichern.
- SEMODO haftet nicht für die markenrechtliche, namensrechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der auftragsgemäß erbrachten Leistung und/oder Lieferung und schuldet insbesondere keine Recherche oder Beratung in Bezug auf etwaige Rechtsverletzungen. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche oder Rechte wegen der Verletzung des Namens-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts oder sonstiger Rechter Dritter gegen SEMODO wegen einer auftragsgemäßen erbrachten Lieferung und/oder Leistung.
- Eine Haftung von SEMODO für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter in Bezug auf vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Inhalte, Informationen, Materialien etc. ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt SEMODO insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
- Soweit die Haftung von SEMODO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SEMODO
- Höhere Gewalt
- Ungeachtet der Vorschriften zu Ziffer 12 (Haftung) ist SEMODO nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Störung oder Verzögerung der Erfüllung irgendeines Teils dieses Vertrags, die auf Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streik, Arbeitskämpfen und/oder behördlichen Maßnahmen, beruhen. SEMODO ist in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und, sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen und Nachbehandlung gleich, die von SEMODO nicht zu vertreten sind und SEMODO die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis dafür hat SEMODO zu führen.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind befristete oder unbefristete Verträge von jeder Partei schriftlich oder per Email spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats kündbar. Es gelten die § 620 BGB ff. bzw. §621 Nr.3 BGB, §623 BGB.
- Für die bis zum Vertragsende ausgeführten Leistungen ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr auszuführenden Leistungen entfällt die Vergütung insoweit, als SEMODO dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
- Aufträge, die mit einer befristeten Laufzeit erteilt worden sind, verlängern sich ohne Kündigung gem. §621 BGB automatisch bis auf Widerruf.
- Vertraulichkeit
- Der Kunde wird alle von SEMODO offengelegten Unterlagen (dazu zählen auch Abbildungen, Modelle, Daten, Konzepte, Kalkulationen, Entwürfe) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für den Vertragszweck verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn SEMODO sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
- Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
- SEMODO ist berechtigt, den Kunden im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch als Referenz, zu nennen.
Partnerschaftsklausel
Bei allen Ersatzzahlungen sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Kunden nach Maßgabe des § 254 BGB, sowie der Wert der Leistungen angemessen zu berücksichtigen.
Datenschutz
Die aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung ist im Internet unter der Adresse https://semodo.de/datenschutzerklaerung/ veröffentlicht.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang damit ist Sitz der SEMODO Gesellschaft. Ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung kann SEMODO den Kunden auch an seinem Geschäftssitz verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz der jeweiligen liefernden SEMODO Gesellschaft Erfüllungsort.
Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.